Landgericht Aachen, 2013-01-18, 6 S 101/12

6 S 101/12Tribunale cantonale18 gen 2013

Regest

Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen

Testo completo

Landgericht Aachen — 6 S 101/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-18

Aktenzeichen: 6 S 101/12

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0118.6S101.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: BGB § 628 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.05.2012 (Az.: 117 C 380/11) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.