Landgericht Aachen, 2015-02-19, 1 O 23/14

1 O 23/14Tribunale cantonale19 feb 2015

Regest

Vertrauensschutz der Bank bei der Verwendung einer Widerrufsbelehrung nach dem Vorbild der BGB-InfoV, wenn bestimmte - von der Bank im Einzelfall zu prüfende - Bausteine mit Fußnoten versehen sind.

Testo completo

Landgericht Aachen — 1 O 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-19

Aktenzeichen: 1 O 23/14

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2015:0219.1O23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 495, 355, 506; Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV

Leitsätze

Vertrauensschutz der Bank bei der Verwendung einer Widerrufsbelehrung nach dem Vorbild der BGB-InfoV, wenn bestimmte - von der Bank im Einzelfall zu prüfende - Bausteine mit Fußnoten versehen sind.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.186,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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