Landgericht Aachen, 2016-02-03, 9 O 285/15

9 O 285/15Tribunale cantonale3 feb 2016

Testo completo

Landgericht Aachen — 9 O 285/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-03

Aktenzeichen: 9 O 285/15

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2016:0203.9O285.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.902,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.630,17 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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