11 O 164/17•Landgericht Aachen, 2019-01-30, 11 O 164/17
Testo completo
Landgericht Aachen — 11 O 164/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-30
Aktenzeichen: 11 O 164/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0130.11O164.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 20.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2017 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin für die Zeit zwischen dem 28.05.2017 und 15.11.2017 Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von EUR 20.000,00 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, zum Ausgleich außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltsgebühren an die B AG EUR 1.430,38 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren materiellen sowie alle zukünftigen, nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus dem operativen Eingriff vom 17.09.2015 entstanden sind, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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