Testo completo
Landgericht Aachen — 8 O 316/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-05-28
Aktenzeichen: 8 O 316/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0528.8O316.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei 25.411,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 5.5.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs YY mit der Fahrzeugidentnr. XXX,
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs seit dem 5.5.2020 in Annahmeverzug befindet,
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.474,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.08.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.