Testo completo
Landgericht Aachen — 12 O 386/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 12 O 386/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0531.12O386.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 13 GVG § 12 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der klagende Verein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der klagende Verein kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.