8 O 109/07•Landgericht Arnsberg, 2007-08-06, 8 O 109/07
Testo completo
Landgericht Arnsberg — 8 O 109/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-06
Aktenzeichen: 8 O 109/07
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2007:0806.8O109.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 06.08.2007
durch als Vorsitzenden
für R e c h t erkannt:
Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, im Wettbewerb handelnd kostenlose Arztgespräche, insbesondere in Möbelhäusern anzubieten und/oder Arztgespräche außerhalb des Krankenhauses im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen anzubie-ten, wenn dies geschieht wie mit der Werbung Anlage 1 zur Antragsschrift "Werler Gesundheits-Aktionstage 2007" wie folgt:
Für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Unterlas-sungsgebot gemäß Ziffer 1. wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Hö-he von bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Ver-fügungsbeklagten zu vollziehen ist.
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Auf den Abdruck wird verzichtet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.