Landgericht Arnsberg, 2016-05-18, 1 O 267/14

1 O 267/14Tribunale cantonale18 mag 2016

Testo completo

Landgericht Arnsberg — 1 O 267/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: 1 O 267/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0518.1O267.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.990,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.4.2014 bis zum 28.7.2014 und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.7.2014 zu zahlen.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 865,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.11.2014 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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