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Landgericht Arnsberg — 2 O 244/24 — Versäumnisurteil
Entscheidungsdatum: 2024-10-15
Aktenzeichen: 2 O 244/24
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:1015.2O244.24.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
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5.624,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.027,25 Euro seit dem 06.07.2024 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 3.596,77 Euro seit dem 01.09.2024 sowie
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weitere 627,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2024 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 5.624,02 Euro festgesetzt.