Landgericht Bielefeld, 1988-12-14, 7 O 510/88

7 O 510/88Tribunale cantonale14 dic 1988

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 7 O 510/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-12-14

Aktenzeichen: 7 O 510/88

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1988:1214.7O510.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Urteils gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können durch schriftliche, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.