Landgericht Bielefeld, 2010-07-30, 1 O 351/09

1 O 351/09Tribunale cantonale30 lug 2010

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 1 O 351/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: 1 O 351/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:0730.1O351.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Übertragung von 35 Stück Wertpapieren mit der Wertpapierkennnummer X 35.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2009 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.170,56 € zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziff. 1 bezeichneten Wertpapiere im Annahmeverzug befindet.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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