Landgericht Bielefeld, 2016-07-20, 8 O 473/15

8 O 473/15Tribunale cantonale20 lug 2016

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 8 O 473/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-20

Aktenzeichen: 8 O 473/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0720.8O473.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

    1. Klage und Widerklage werden abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 8 %, der klagende Landkreis zu 92 %.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % abwenden, wenn ich die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 24.128,57 € festgesetzt.

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