Landgericht Bielefeld, 2017-09-19, 23 T 538/17

23 T 538/17Tribunale cantonale19 set 2017

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 23 T 538/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-09-19

Aktenzeichen: 23 T 538/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0919.23T538.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Haftbeschluss vom 31.07.2017 (Az. 90 XIV (B) 722/17) wird aufgehoben. Die Betroffene ist umgehend aus der Haft zu entlassen.

Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.