4 O 73/18•Landgericht Bielefeld, 2018-12-03, 4 O 73/18
Testo completo
Landgericht Bielefeld — 4 O 73/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-03
Aktenzeichen: 4 O 73/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:1203.4O73.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer fälligen Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten zu unterlassen, den folgenden Cartoon von R. M.
[in anonymisierter Fassung entfernt]
öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies geschieht wie am 13.12.2017 unter https://schule xx.de/
Bildadresse:
https://schule xxx.de.jpg
Das beklagte Land wird weiter verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2018 zu zahlen.
Das beklagte Land wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.239,40 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.