Landgericht Bielefeld, 2019-01-16, 3 O 138/18

3 O 138/18Tribunale cantonale16 gen 2019

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 3 O 138/18 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-16

Aktenzeichen: 3 O 138/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0116.3O138.18.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses des am 04.07.2016 verstorbenen M. T. mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in C., und zwar durch Vorlage eines im Beisein der Klägerin aufgenommenen notariellen Verzeichnisses, welches folgende Punkte umfasst:

  • alle beim Erbfall vorhandenen Aktiva,

  • alle beim Erbfall vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten sowie Erblasser- und Erbfallschulden (Passiva),

  • unter Angabe des Zuwendungszeitpunkts und ohne zeitliche Begrenzung sämtliche Zuwendungen des Erblassers, im Hinblick auf welche eine Ausgleichungspflicht unter Abkömmlingen in Betracht kommt,

  • unter Angabe des Zuwendungszeitpunkts und ohne zeitliche Begrenzung sämtliche Zuwendungen des Erblassers, soweit der Erblasser sich Nutzungsrechte vorbehalten, Rückübertragungs- oder Widerrufsrechte vereinbart oder Zuwendungen an die Beklagte getätigt hat,

  • unter Angabe des Zuwendungszeitpunkts sämtliche sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen des Erblassers, also insbesondere Schenkungen, gemischte Schenkungen und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfolgte Zuwendungen, innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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