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Landgericht Bielefeld — 02 KLs-676 Js 32/19-16/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-08-15
Aktenzeichen: 02 KLs-676 Js 32/19-16/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0815.02KLS676JS32.19.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und acht Monaten
verurteilt.
Es wird die Einziehung von Wertersatz i. H. v. € 175.000,00 angeordnet, wobei der Angeklagte mit U. T., P. K., X. Y. in voller Höhe, mit G. W. in Höhe von € 29.000,00 und mit L. JY. in Höhe von € 168.000,00 als Gesamtschuldner haftet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 244a Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53, 73 Abs. 1, 73 c S. 1 StGB.