Landgericht Bonn, 1990-09-11, 6 T 202/90

6 T 202/90Tribunale cantonale11 set 1990

Testo completo

Landgericht Bonn — 6 T 202/90 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1990-09-11

Aktenzeichen: 6 T 202/90

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1990:0911.6T202.90.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf den als (einfache) Beschwerde zu behandelnden Rechtsbehelf des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 06. August 1990 - 6 C 127/90 - dahingehend abgeändert, dass der Tenor des am 27. April 1990 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Siegburg - 6 C 127/90 - (unter Ziffer 11) antragsgemäß wie folgt berichtigt wird:

Der Beklagte wird verurteilt,

seine im Hause T-Straße, #### T2 im ersten Obergeschoß gelegene Wohnung, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Korridor, Bad, Toilette, Balkon und einem Kellerraum, zu räumen und an den Kläger herauszugeben;

Die außergerichtlichen Auslagen im Beschwerdeverfahren hat der Beklagte zu tragen. Das Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.

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