Landgericht Bonn, 2003-12-18, 15 O 576/02

15 O 576/02Tribunale cantonale18 dic 2003

Regest

Zum Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts, der gegen einen Verwaltungsakt keinen Widerspruch erhoben hat, hinsichtlich der Möglichkeit, Rücknahme dieses Verwaltungsaktes zu beantragen.

Testo completo

Landgericht Bonn — 15 O 576/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-18

Aktenzeichen: 15 O 576/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:1218.15O576.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Leitsätze

Zum Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts, der gegen einen Verwaltungsakt keinen Widerspruch erhoben hat, hinsichtlich der Möglichkeit, Rücknahme dieses Verwaltungsaktes zu beantragen.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.893,94 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.