16 O 80/05•Landgericht Bonn, 2006-10-04, 16 O 80/05
Testo completo
Landgericht Bonn — 16 O 80/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-04
Aktenzeichen: 16 O 80/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:1004.16O80.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft,
oder
einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer,
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern für den Bezug von Zeitschriften, insbesondere der Zeitschrift
„ O & H - Aktuelle Informationen aus der Naturheilkunde“,
zu werben mit Angaben, wonach im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages als Zugabe eine Augen-Massage-Brille gegeben wird, wenn dies geschieht wie folgt:
„So stärken Sie mit einer einfachen Augenmassage Ihr Sehvermögen!“,
„Praktisch alle Teile Ihrer Augen können erkranken. Neben einer
angeborenen Neigung zu bestimmten Erkrankungen können Stress und Überarbeitung sowie weitere Risikofaktoren Ihre Augen schädigen. Welche das sind und wie Sie sich vor einer Einschränkung Ihres
Sehvermögens rechtzeitig schützen, lesen Sie hier.“
und/oder
„Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck sind eine Bedrohung für unsere Augen, aber meistens kommen bei schweren Augenerkrankungen gleich mehrere Faktoren zusammen.“
und/oder
„Zu den häufigsten Risikofaktoren für Augenschäden zählen:
• Mangel an Vitalstoffen, vor allem Radikalfänger
• Bluthochdruck
• Arteriosklerose
• Diabetes Typ 1 und 2
• Überarbeitung (zum Beispiel am Computer, bei Handarbeiten, beim Heimwerken oder Lesen)
• dauernde seelische Belastungen und/oder
• Schlafmangel
wenn vorstehende Angaben erfolgen mit der Angabe:
„Zur Behandlung und Vorbeugung stellt Ihnen die Naturheilkunde eine große Palette an wirksamen Möglichkeiten zur Verfügung. Neben (...) hilft oft schon eine allgemeine Entspannung wie zum Beispiel eine einfache Augenmassage.“
und/oder
„Dafür gibt es jetzt eine neuartige Massagebrille (...)“,
„Diese Brille (...) verbessert die Sehkraft“
und/oder
„... beugt Tränensäcken“
und/oder
„... Augenringen vor“,
„Täglich 5 Minuten reichen, um die Sehkraft zu verbessern“
und/oder
„... Falten“
und/oder
„... Tränensäcke sichtbar zu reduzieren!“,
„Dank der gezielten Akupunkturmassage der Schläfen und anderer Gehirnakupunktur verbessert sich die Durchblutung des Gewebes und die Nerven im Auge werden stimuliert.“,
„Augenringe werden verschwinden“,
„Sogar Tränensäcke“
und/oder
„... Krähenfüße bilden sich zurück.“,
„Sie können schon mit 2 x 3 Minuten täglich
eine deutliche Verbesserung der Gehirn- und Sehleistung erreichen ...“
und/oder
„... Ihre Konzentrationsfähigkeit erhöhen“
und/oder
„... Augenringen“
und/oder
„... Tränensäcken“
und/oder
„Fältchen vorbeugen“,
„Benutzen Sie das Gerät bei
...Schwindelgefühl“
und/oder
„... Kopfschmerzen, z. B. wenn Sie lange auf einen Fernsehbildschirm geschaut haben“,
„Die Massagebrille eignet sich auch
für Menschen mit leicht verstopfenden Tränenkanälen“
und/oder
„... für Personen, die zu Linsenerhärtung neigen.“,
jeweils gemäß Anlage K 4 der Klageschrift vom 14.11.2006.
- siehe Anlage zu diesem Urteil -
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervenientin, die ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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