Landgericht Bonn, 2008-03-12, 2 O 161/07

2 O 161/07Tribunale cantonale12 mar 2008

Testo completo

Landgericht Bonn — 2 O 161/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-12

Aktenzeichen: 2 O 161/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0312.2O161.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 826 BGB

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, - gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn U, H-Weg, ##### I - an den Kläger € 2.047,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2007 zu zahlen.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, - gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn U - den Kläger von sämtlichen Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag Nr. ###### mit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH, Herrn Rechtsanwalt T, freizustellen.

  3. Die Verurteilungen zu Ziffer 1. und 2. erfolgen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche, die dem Kläger gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH und die J AG & Co. KG, Herrn Rechtsanwalt T, wegen Forderungsanmeldungen und aus dem Treuhandvertrag Nr. ###### zustehen.

  4. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Abtretungserklärungen gemäß Ziffer 3. in Annahmeverzug befindet.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  6. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1, 5 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich Ziffer 2 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 10.000,-.

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