Landgericht Bonn, 2010-11-03, 5 S 218/09

5 S 218/09Tribunale cantonale3 nov 2010

Regest

Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen neuen stillschweigend vereinbarten Gaspreis mit Sondervertragskunden.

Testo completo

Landgericht Bonn — 5 S 218/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-03

Aktenzeichen: 5 S 218/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:1103.5S218.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 306, 307, 812, 820 BGB

Leitsätze

Allein der Weiterbezug von Gas begründet bei Unwirksamkeit einer Gaspreisanpassungsklausel keinen neuen stillschweigend vereinbarten Gaspreis mit Sondervertragskunden.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 01.09.2009 – 17 C 375/09 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.977,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2009 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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