Landgericht Bonn, 2011-02-14, 9 O 189/10

9 O 189/10Tribunale cantonale14 feb 2011

Testo completo

Landgericht Bonn — 9 O 189/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-14

Aktenzeichen: 9 O 189/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0214.9O189.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 3.000 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab 25.06.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin jeden weiteren, auf die ärztliche Behandlung der Klägerin durch die Beklagten im Februar 2008, soweit diese fehlerhaft war, zurückzuführenden, erst zukünftig noch eintretenden oder erkennbar werdenden immateriellen wie materiellen Schaden zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu 25 %, die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.