Landgericht Bonn, 2013-01-11, 10 O 90/12

10 O 90/12Tribunale cantonale11 gen 2013

Testo completo

Landgericht Bonn — 10 O 90/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-11

Aktenzeichen: 10 O 90/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0111.10O90.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 280 BGB

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 1686,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 1. zu 15 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 1. zu 30 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1. bzw. die Beklagte zu 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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