6 S 188/12•Landgericht Bonn, 2013-06-13, 6 S 188/12
Testo completo
Landgericht Bonn — 6 S 188/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-13
Aktenzeichen: 6 S 188/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0613.6S188.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 08.11.2012 – 4 C 188/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache zu Ziffer 1 a) bis 1 g) des Tenors des angefochtenen Urteils erledigt hat.
Es wird festgestellt, dass die Kläger in der Zeit vom 07.06.2012 bis zum 13.12.2012 zu einer monatlichen Mietminderung in Höhe von 132,76 € (15 % der Bruttomiete) berechtigt waren.
Der Beklagte wird verurteilt, die Kläger von der Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 878,70 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 3/4 zu tragen, die Kläger haben jeweils 1/8 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages anwenden, sofern die Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages anwenden, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.