2 O 444/14•Landgericht Bonn, 2015-07-30, 2 O 444/14
Landgericht Bonn, 2015-07-30, 2 O 444/14
2 O 444/14Tribunale cantonale30 lug 2015
Regest
Erhält der Käufer eines Pferdes nur eine Kopie der Eigentumsurkunde, die nur Angaben zum Züchter und zum Pferd enthält, nicht der zu Eigentümern oder Besitzern, handelt er nicht grob fahrlässig i. S. des § 932 Abs. 2 BGB, sofern ihm nicht weitere Umstände Anlass zu Misstrauen geben müssen.
Testo completo
Landgericht Bonn — 2 O 444/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-30
Aktenzeichen: 2 O 444/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0730.2O444.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 932 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Erhält der Käufer eines Pferdes nur eine Kopie der Eigentumsurkunde, die nur Angaben zum Züchter und zum Pferd enthält, nicht der zu Eigentümern oder Besitzern, handelt er nicht grob fahrlässig i. S. des § 932 Abs. 2 BGB, sofern ihm nicht weitere Umstände Anlass zu Misstrauen geben müssen.
Tenor
-
Das Versäumnisurteil vom 12.02.2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
-
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte die Original-Eigentumsurkunde vom 23.08.2006 des Verbandes der Züchter des Per Pferdes e.V. der Per Stute S ###, geb. am 07.06.2006, Farbe braun, Lebensnummer DE############, Nummernbrand ## auszuhändigen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,-€ in Bezug auf die Widerklage und im Übrigen in Höhe von 110 % des vollsteckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe bzw. in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.