Landgericht Bonn, 2015-11-30, 27 KLs 430 Js 1415/13 1/15

27 KLs 430 Js 1415/13 1/15Tribunale cantonale30 nov 2015

Testo completo

Landgericht Bonn — 27 KLs 430 Js 1415/13 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-30

Aktenzeichen: 27 KLs 430 Js 1415/13 1/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1130.27KLS430JS1415.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

1.

Der Angeklagte L ist schuldig der Bestechlichkeit in zwei Fällen sowie der Untreue in Tateinheit mit Betrug.

Er wird deswegen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

In Höhe eines Betrages von 20.242 € wird der Verfall von Wertersatz in das Vermögen des Angeklagten L angeordnet.

2.

Der Angeklagte T ist schuldig der Bestechlichkeit in zwei Fällen sowie der Untreue in Tateinheit mit Betrug.

Er wird deswegen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr sechs Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

In Höhe eines Betrages von 20.242 € wird der Verfall von Wertersatz in das Vermögen des Angeklagten T angeordnet.

3.

Der Angeklagte Q ist schuldig der Beihilfe zur Bestechlichkeit in zwei Fällen sowie des Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue.

Er wird deswegen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

4.

Die Angeklagte I ist schuldig der Bestechung in zwei Fällen.

Sie wird deswegen zu der Gesamtgeldstrafe von

150 Tagessätzen zu je 90 €

verurteilt.

5.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften

bezüglich der Angeklagten L und T :

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1, 266 Abs. 1, Abs. 2, 332 Abs. 1 S. 1, 25 Abs. 1 Alt. 1 und 2, Abs. 2, 52, 53, 56 Abs. 1, Abs. 2, 73 Abs. 1 S. 1, 73a S. 1 StGB

bezüglich des Angeklagten Q :

§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1, 266 Abs. 1, Abs. 2, 332 Abs. 1 S. 1, 27 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 1 und 2, Abs. 2, 49, 52, 53, 56 Abs. 1 StGB

bezüglich der Angeklagten I :

§§ 334 Abs. 1 S. 1, S. 2, 53 StGB

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.