Landgericht Bonn, 2017-08-16, 9 O 97/17

9 O 97/17Tribunale cantonale16 ago 2017

Testo completo

Landgericht Bonn — 9 O 97/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-16

Aktenzeichen: 9 O 97/17

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0816.9O97.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an das A, B##, ##### T, die Kosten für den stationären Krankenhausaufenthalt der Klägerin zu 1) vom 31.10.2014 bis zum 15.12.2014 (Rechnung vom 12.05.2015 zu Rechnungs-Nr.: 11767039) in Höhe von 27.931,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.03.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.

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