19 O 104/17•Landgericht Bonn, 2017-10-13, 19 O 104/17
Testo completo
Landgericht Bonn — 19 O 104/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-13
Aktenzeichen: 19 O 104/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1013.19O104.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
-
- Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges F mit der Fahrgestellnummer $$$$$$#$$$$###### im Wege des Schadensersatzes an die Klägerin 13.313,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.04.2017 zu zahlen.
-
- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Verpflichtung aus Ziffer 1) seit dem 21.02.2017 im Annahmeverzug befindet.
-
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40% und die Beklagte zu 60%.
-
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten verhindern, wenn sie Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.