Testo completo
Landgericht Bonn — 63 Ns-336 Js 930/19-2/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-22
Aktenzeichen: 63 Ns-336 Js 930/19-2/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0622.63NS336JS930.19.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. kleine Strafkammer des Landgerichts
Normen: StGB § 55 Abs. 1
Leitsätze
Sind für mehrere Einzelstrafen aufgrund einer zwischen den Taten liegenden unerledigten Vorverurteilung mehrere Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden, sind diese nicht ihrerseits auf eine einheitliche Gesamtstrafe zurückzuführen.
Tenor
- Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 15.01.2020 im Strafausspruch aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte ist des Erschleichens von Leistungen schuldig. Er wird deshalb unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Königswinters vom ##.##.2019 zu einer Gesamtgeldstrafe von
100 Tagessätzen zu je 15 €
verurteilt.
Der Angeklagte ist schuldig des Erschleichens von Leistungen in drei weiteren Fällen. Er wird deshalb zu der Gesamtgeldstrafe von
80 Tagessätzen zu je 10 €
verurteilt.
- Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte.