Testo completo
Landgericht Bonn — 13 O 125/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-29
Aktenzeichen: 13 O 125/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0329.13O125.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 159,94 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.07.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.