Testo completo
Landgericht Bonn — 27 KLs 5/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-06
Aktenzeichen: 27 KLs 5/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0706.27KLS5.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Für Recht erkannt:
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- Der Angeklagte ist der versuchten schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen schuldig.
Er wird deshalb unter Einbeziehung der Strafen aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu der Gesamtfreiheitstrafe von
fünf Jahren
verurteilt.
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- Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, wird aufrechterhalten.
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- Die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.000 € aus der Verurteilung des Landgerichts Bonn vom 13.03.2023, Az. 22 KLs 1/23, wird aufrechterhalten.
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- Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 253, 255, 21, 22, 23 Abs. 1 und Abs. 2, 53, 55, 64, 73, 73c StGB