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Landgericht Bonn — 64 Qs 53/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-29
Aktenzeichen: 64 Qs 53/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0929.64QS53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
beschlossen:
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- Die Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom
27.12.2021 - Az. 51 Gs 2476/21 -,
19.01.2022 - Az. 51 Gs 128/22 - und
05.05.2022 - Az. 51 Gs 1057/22 -
(Durchsuchungsanordnungen A, B und C)
werden aufgehoben.
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- Die Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom
17.03.2022 - Az. 51 Gs 2476/21-,
17.03.2022 - 51 Gs 128/22 - und
03.06.2022 - Az. 51 Gs 1057/21 -
(Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zwecks Durchsicht)
werden aufgehoben.
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- Die Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 03.06.2022 - Az. Gs 2476/21 – (Zurückweisung der Anträge vom 20.05.2022) und vom 08.08.2022 – 51 Gs 2476/21 – (Nichtabhilfe) werden aufgehoben.
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- Auf der Grundlage dieser Beschlüsse sichergestellte Unterlagen und sonstige Asservate sind unverzüglich an die Beschwerdeführerin zurückzugeben. Gesicherte Daten, die sich im Polizeigewahrsam befinden, sind zu löschen.
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- Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin.