Testo completo
Landgericht Bonn — 17 O 232/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-01-21
Aktenzeichen: 17 O 232/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0121.17O232.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger € 0,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.