Testo completo
Landgericht Bonn — 1 O 269/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-22
Aktenzeichen: 1 O 269/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0522.1O269.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 434; BGB § 323; BGB § 320; BGB § 307.
Tenor
für Recht erkannt:
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.318.715,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11.05.2022 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Lieferung von 433.000 mangelfreien FFP2-Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) (vgl. Tatbestand Bl. 4 f. in diesem Urteil) des zwischen den Parteien am 10. April 2020 geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Schutzausrüstung.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 17 Prozent und die Beklagte 83 Prozent zu tragen.
-
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.