Testo completo
Landgericht Bonn — 22 KLs 17/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-07-07
Aktenzeichen: 22 KLs 17/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2025:0707.22KLS17.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Jugendkammer als Jugendkammer
Tenor
für Recht erkannt:
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- Der Angeklagte ist der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung, des Diebstahls in drei Fällen, des versuchten Diebstahls, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie der Körperverletzung in sechs weiteren Fällen schuldig.
Er wird daher zu einer Einheitsjugendstrafe von
3 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.
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- Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 248a, 249 Abs. 1, 253, 255, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG.