Landgericht Bochum, 2002-11-15, 5 S 209/02

5 S 209/02Tribunale cantonale15 nov 2002

Testo completo

Landgericht Bochum — 5 S 209/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-15

Aktenzeichen: 5 S 209/02

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1115.5S209.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.06.2002 verkündete Urteil des Amtsge-richts Herne teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin über den bereits zuerkannten Betrag von 900,14 Euro hinaus weitere 429,47 Euro - insge-samt also 1.329,61 Euro - nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins-satz nach § 288 BGB seit dem 15.03.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in der 1. Instanz werden gegeneinander aufgeho-ben.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 3 / 4 und die Be- klagten als Gesamtschuldner zu 1 /4.

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