9 S 106/06•Landgericht Bochum, 2006-09-05, 9 S 106/06
Testo completo
Landgericht Bochum — 9 S 106/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-05
Aktenzeichen: 9 S 106/06
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0905.9S106.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.05.2006 verkündete Urteil des Amtsge-richts Bochum teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 2.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 06.10.2005 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in der I. Instanz tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner 73 % und der Kläger 27 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich des insgesamt voll-streckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des für ihn vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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