7 T 113/14•Landgericht Bochum, 2014-09-22, 7 T 113/14
Testo completo
Landgericht Bochum — 7 T 113/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-22
Aktenzeichen: 7 T 113/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0922.7T113.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 05.12.2013 wird die Kostenrechnung des weiteren Beteiligten zu 2) vom 28.11.2013 insoweit aufgehoben, als dort eine Gebühr nach KV 261 in Höhe von 33,00 Euro und eine Auslagenpauschale KV 716 in Höhe von 6.60 Euro angesetzt sind. Der weitere Beteiligte zu 2) wird angewiesen, diese Kosten nicht zu erheben.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.