Landgericht Bochum, 2015-07-02, I-1 S 4/14

I-1 S 4/14Tribunale cantonale2 lug 2015

Testo completo

Landgericht Bochum — I-1 S 4/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: I-1 S 4/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0702.I1S4.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteils des Amtsgerichts Bochum vom 06.03.2014 (Az.: 47 C 368/13) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 688,02 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46% und die Beklagte zu 54%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.