Landgericht Bochum, 2017-12-29, I-6 O 96/17

I-6 O 96/17Tribunale cantonale29 dic 2017

Testo completo

Landgericht Bochum — I-6 O 96/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-29

Aktenzeichen: I-6 O 96/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1229.I6O96.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.571,93 EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs W T mit der Fahrgestellnummer ### nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten aus dem Betrag von 27.056,62 EUR seit dem 18.04.2017 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2017 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 18.03.2017 mit der Übernahme des Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

  3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils für ihn vollstreckbaren Betrages.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des für sie jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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