Landgericht Düsseldorf, 1983-11-25, 20a S 106/83

20a S 106/83Tribunale cantonale25 nov 1983

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 20a S 106/83 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-11-25

Aktenzeichen: 20a S 106/83

ECLI: ECLI:DE:LGD:1983:1125.20A.S106.83.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungszivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 1983 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 39 C 6o2/82 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7o9,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Oktober 1982 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage abgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3-

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.

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