Landgericht Düsseldorf, 1990-04-12, 3 O 260/89

3 O 260/89Tribunale cantonale12 apr 1990

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 3 O 260/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1990-04-12

Aktenzeichen: 3 O 260/89

ECLI: ECLI:DE:LGD:1990:0412.3O260.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.000,--.DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Juli 1989 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 3/4 und die Beklagte 1/4.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,--DM und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,--DM vorläufig vollstreck-bar.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer deutschen großen Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin erbracht werden.

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