Landgericht Düsseldorf, 1999-11-23, 25 T 937/99

25 T 937/99Tribunale cantonale23 nov 1999

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 25 T 937/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-11-23

Aktenzeichen: 25 T 937/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1123.25T937.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen den Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. August 1999 am 23. November 1999

beschlossen

Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und das Entgelt des ,vorläufigen Insolvenzverwalters auf insgesamt 7.603,48 DM festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer nach einem Wert von bis 2.600,- DM.

Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen der Beschwerdeführer zu 55 %, die Gemeinschuldnerin zu 45 %.

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