Landgericht Düsseldorf, 1999-12-02, 4 O 137/99

4 O 137/99Tribunale cantonale2 dic 1999

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4 O 137/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-02

Aktenzeichen: 4 O 137/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:1202.4O137.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246.771,40 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 24. März 1999 zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 % zu tragen.

IV.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 275.000,-- DM und für die

Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

6.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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