Landgericht Düsseldorf, 2000-10-26, 11 O 293/00

11 O 293/00Tribunale cantonale26 ott 2000

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 11 O 293/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-26

Aktenzeichen: 11 O 293/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1026.11O293.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2000

für Recht erkannt:

Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 29.2.2000 - 00-6022939-0-1 - wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin noch 6.499,02 DM (in Worten: sechstausend-vierhundertneunundneunzig 2/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Jahreszinsen seit dem 1.8.2000 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 3.234,38 DM (in

Worten: dreitausendzweihundertvier-unddreißig 38/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Jahreszinsen seit dem 8.7.2000 zu zahlen.

Im übrigen ist der Rechtsstreit in der

Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden

dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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