Landgericht Düsseldorf, 2000-11-08, 2a O 192/00

2a O 192/00Tribunale cantonale8 nov 2000

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 2a O 192/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-11-08

Aktenzeichen: 2a O 192/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2000:1108.2A.O192.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt,

es zu unterlassen, den Namen „ad-acta.de“ als Domain-Namen im Internet für eine Homepage reservieren zu lassen und zu benutzen;

gegenüber der XXX in die Löschung des Domain-Namens „ad-acta.de“ einzuwilligen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

108.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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