Landgericht Düsseldorf, 2001-05-16, 11 O 270/98

11 O 270/98Tribunale cantonale16 mag 2001

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 11 O 270/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-16

Aktenzeichen: 11 O 270/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0516.11O270.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2001 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin

für R e c h t erkannt :

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer im Raum der Europäischen Union ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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