Landgericht Düsseldorf, 2002-08-13, 4 O 226/01

4 O 226/01Tribunale cantonale13 ago 2002

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4 O 226/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-13

Aktenzeichen: 4 O 226/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0813.4O226.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.546,17 EUR (= 34.317,33 DM) nebst 11,25 % Zinsen aus 7.180,63 EUR (= 14.044,10 DM) seit dem 22. Februar 2001 sowie aus weiteren 10.365,54 EUR (= 20.273,23 DM) seit dem 6. September 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.600,-- EUR. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.