Landgericht Düsseldorf, 2005-02-10, 4a O 150/04

4a O 150/04Tribunale cantonale10 feb 2005

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 4a O 150/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: 4a O 150/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0210.4A.O150.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, in welcher Art und in welchem Umfang sie und/oder ihr organisatorisch verbundene Unternehmen im In- und Ausland seit dem 1. März 2001 die dem deutschen Patent ####1 zugrunde liegende Erfindung, nämlich

a) ein Verfahren zur Wärmebehandlung von Strangpressprofilen aus wärmeaushärtbaren Aluminiumlegierungen mit den Schritten

  • Erwärmen eines Strangpressbolzens aus einer schwer pressbaren Aluminiumlegierung mit hoher Festigkeit, auf eine legierungsspezifische Bolzeneinsatztemperatur für höchstmögliche Pressgeschwindigkeit unter Vermeidung von Warmrissen;

  • Strangpressen des Strangpressprofils mit einer Austrittstemperatur des Strangpressprofils, die unter der Lösungsglühtemperatur liegt;

  • Einbringen der einzeln liegenden Strangpressprofile in einem Durchlaufofen im Einzeldurchlauf;

  • Schnellerwärmen auf eine legierungsspezifische Lösungsglühtemperatur im Durchlauf mit Nutzung der Presswärme;

  • Halten der Strangpressprofile auf der Lösungsglühtemperatur während einer legierungsspezifischen Haltezeit im Einzeldurchlauf;

  • Abkühlen der einzeln liegenden Strangpressprofile mit einer legierungsspezifischen Abkühlungsgeschwindigkeit im Einzeldurchlauf durch eine Glühvorrichtung;

  • Richten der Strangpressprofile in einer Reckbank;

b) ein Verfahren nach a), bei dem das Abkühlen der Strangpressprofile einzeln im Durchlauf durch Abschrecken mit Wasser erfolgt;

c) ein Verfahren nach a) oder b), bei dem die Strangpressprofile nach dem Abkühlen im Durchlauf auf Länge geschnitten und einer Reckbank gerichtet werden;

d) ein Verfahren nach a) bis c), bei dem das Erwärmen der Strangpressprofile auf Lösungsglühtemperatur in einem dem Durchlaufofen vorgeschalteten Aufheizofen erfolgt;

e) ein Verfahren nach a) bis d), bei dem das Schnellerwärmen auf Lösungsglühtemperatur im Aufheizofen durch Beaufschlagung mit einer Übertemperatur erfolgt;

f) ein Verfahren nach a) bis e), bei dem das Halten und/oder das Erwärmen auf Lösungsglühtemperatur induktiv erfolgen;

g) ein Verfahren nach a) bis e), bei dem das Halten und/oder Erwärmen auf Lösungsglühtemperaturen durch Strahlung erfolgen;

h) ein Verfahren nach a) bis e), bei dem das Halten und/oder das Erwärmen auf Lösungsglühtemperatur durch erhitztes Gas erfolgen;

i) ein Verfahren nach a) bis h), bei dem die Strangpressprofile nach dem Austritt aus der Strangpresse im Durchlauf auf Länge geschnitten und einzeln einem Durchlaufofen mit Quertransport zugeführt werden, wo das Halten auf Lösungsglühtemperatur erfolgt;

j) ein Verfahren nach i), bei dem die Strangpressprofile aus dem Durchlaufofen entgegen gesetzt zur Pressrichtung austreten, abgekühlt und in einer Reckbank gerichtet werden;

k) ein Verfahren nach a) bis j), bei dem das Anwärmen der aus der Strangpresse austretenden Strangpressprofile im Durchlauf bei Austritt aus der Strangpresse von der Presstemperatur auf die Lösungsglühtemperatur erfolgt;

l) ein Verfahren nach a) bis c), bei dem das Erwärmen des aus der Strangpresse austretenden Strangpressprofils auf Lösungsglühtemperatur in dem Durchlaufofen in einem sich unmittelbar an die Strangpresse anschließenden Aufheizbereich vor einem Haltebereich zum halten auf Lösungsglühtemperatur erfolgt;

m) eine Verwendung des Verfahrens nach a) bis l) in einer Anlage mit einem Anwärmofen für Strangpressbolzen auf eine legierungsspezifische Bolzeneinsatztemperatur für höchstmögliche Pressgeschwindigkeit unter Vermeidung von Warmrissen;

einer Strangpresse;

einem Durchlaufofen für einzeln liegende Stragpressprofile auf Lösungsglühtemperatur und zum Halten auf Lösungsglühtemperatur während einer legierungsspezifischen Haltezeit im Einzeldurchlauf;

einer Durchlaufkühlvorrichtung im Anschluss an den Durchlaufofen;

einer Reckbank im Anschluss an die Durchlaufkühlvorrichtung zum Richten der abgekühlten Strangpressprofile zur Wärmebehandlung von Strangpressprfilen aus wärmeaushärtbaren, schwer pressbaren Aluminiumlegierungen mit hoher Festigkeit;

benutzt zu haben, dadurch, dass sie erfindungsgemäße Produkte gewerbsmäßig hergestellt, angeboten, in Verkehr gebracht haben und/oder haben herstellen oder vertreiben lassen und/oder Lizenzen an Dritte vergeben haben und hieraus entgeltliche Vorteile bezogen haben und/oder Einnahmen aus Kauf- und Austauschverträgen oder sonstige durch die Erfindung erzielte Vermögensvorteile erzielt haben, und zwar unter Angabe

  • der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen und –zeiten, Liefer- bzw. Netto-Preisen,

  • von Art und Umfang der innerbetrieblichen Einsparungen unter Angabe der abzuziehenden Kostenfaktoren,

  • von Lizenzeinnahmen bzw. fällig gewordenen Lizenzansprüchen,

  • der Namen und Anschriften der Abnehmer/Lizenznehmer/Kauf- bzw. sonstigen Vertragsparteien der Beklagten.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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