Landgericht Düsseldorf, 2005-06-01, 2a O 9/05

2a O 9/05Tribunale cantonale1 giu 2005

Testo completo

Landgericht Düsseldorf — 2a O 9/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: 2a O 9/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0601.2A.O9.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

I.

Es wird festgestellt,

  1. dass der Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Freigabe

und/oder Übertragung der Internet-Domain „computer-partner.de“

zusteht;

  1. dass die Beklagte dem Kläger nicht verbieten kann, die Bezeich-nung www.computer-partner.de als Domain-Namen zu benutzen und/oder benutzen zu lassen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klä-gers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.500,-- abzuwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.

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